Vertrauen seit 1923

Informationen für Sie zur aktuellen Situation

Gemäß der ab 24.02.21 geltenden SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung

Die Corona Pandemie hat seit geraumer Zeit einen großen Einfluss auf unser Handeln und unser soziales und gesellschaftliches Leben.

Wir als BGV Unternehmensgruppe nehmen die Verantwortung, die mit dieser außergewöhnlichen Situation einhergeht, sehr ernst und priorisieren daher den gesundheitlichen Schutz von Ihnen als unsere geschätzten Kunden und unseren Mitarbeitern im Unternehmen sehr.

Bei der BGV Unternehmensgruppe wird schon seit vielen Jahren eine Work-Life-Balance mit der Möglichkeit des mobilen Arbeitens von zuhause gelebt, die uns die Umstellung und Anpassung an die jetzigen Gegebenheiten erleichtert hat.

Wir ermöglichen unseren Mitarbeitern aktuell vollumfänglich das mobile Arbeiten.

Trotz dieser Möglichkeit stellt auch uns die derzeitige Situation immer wieder vor neue Herausforderungen, wenn bspw. ein Mitarbeiter kurzfristig von Quarantänemaßnamen oder anderen Einschränkungen betroffen ist.

Um unsere Dienstleistung für Sie bestmöglich darstellen zu können und gleichzeitig den Schutz des Unternehmens und unserer Mitarbeiter zu gewährleisten, haben wir uns dazu entschieden, die folgenden Maßnahmen zu ergreifen, für die wir hier höflich um Ihr Verständnis werben:

  • Zum gesundheitlichen Schutze von Ihnen als Kunden und von unseren Mitarbeitern, finden aktuell, angelehnt an die im jeweiligen Bundesland unserer Standorte gültige Infektionsschutzverordnung sowie gestützt auf eine rechtliche Beratung, keine Eigentümerversammlungen oder andere Präsenztermine statt. Sollten Anliegen dringend persönlich besprochen werden müssen oder Eigentümerversammlungen notwendig sein, so bitten wir Sie, dies direkt mit Ihrem/Ihrer zuständigen ObjektmanagerIn abzustimmen. Es handelt sich hierbei immer um Einzelfallentscheidungen.

    Ausnahmen hiervon können in einigen Bundesländern Gemeinschaften mit einer maximalen Wohnungseigentümeranzahl von bis zu 20 Eigentümern bilden.

    Diese Veranstaltungen können unter Umständen, unter der Einhaltung eines entsprechenden Hygienekonzeptes, stattfinden. Da wir als BGV Unternehmensgruppe allerdings als Veranstalter für das Hygienekonzept verantwortlich zeichnen weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass es auch hier um Einzelfallentscheidungen handelt, ob die Durchführung einer Eigentümerversammlung vertretbar ist oder nicht.
  • Virtuelle Eigentümerversammlungen können derzeit aus rechtlicher Sicht nicht stattfinden.
  • Aufgrund der eingeschränkten persönlichen Vorort Erreichbarkeit, bitten wir Sie derzeit von persönlichen Terminen in unseren Standorten abzusehen. Sollte ein persönlicher Termin notwendig sein, verfahren Sie bitte wie oben beschrieben.
  • Derzeit stellt aufgrund von zu priorisierenden Aufgaben in der Abwicklung die Kommunikation per E-Mail die beste Variante dar. Hierauf kann von den einzelnen Mitarbeitern am effizientesten reagiert werden.

Wir hoffen sehr auf Ihr Verständnis für die derzeitigen und ergriffenen internen Maßnahmen und wünschen Ihnen in dieser herausfordernden Zeit viel Kraft und vor allen Dingen Gesundheit.

Bei Fragen können Sie sich gerne vertrauensvoll an uns als Geschäftsführung wenden. Vielen Dank.

Ihre BGV Geschäftsführung
Matthias Genannt und Martin Simon

 

 

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